Allgemeines
Für Ihr Interesse an unseren Produkten und für das uns
damit entgegengebrachte Vertrauen danken wir Ihnen.
Es liegt im beiderseitigen Interesse, wenn der damit
entstandene Kaufvertrag klaren Regelungen unterliegt,
insbesondere dann, wenn es wider Erwarten zu Störungen
in der Handhabung unserer Produkte oder bei der
Durchführung kommen sollte. Allein diesem Zwecke sollen
Ihnen und uns die nachstehenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen dienen. Wir erbringen alle unsere
Leistungen ausschließlich unter Geltung unserer
nachstehenden Geschäftsbedingungen, die der Auftraggeber
mit seiner Auftragserteilung anerkennt. Von unseren
Bedingungen abweichende Einkaufsbedingungen des
Auftraggebers sind für uns nicht bindend, es sei denn, wir
hätten der Geltung solcher Bedingungen im Einzelfall
schriftlich zugestimmt. Unsere Bedingungen gelten auch
dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von
unseren Bedingungen abweichender Bedingungen die
Lieferung vorbehaltlos ausführen. Unsere Bedingungen
gelten nur gegenüber Kaufleuten im Sinne § 24 Gesetz zur
Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Unsere Bedingungen gelten auch für alle
künftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber.
Angebote, Preise, Zahlungen
Sowohl unsere Angebote als auch die angegebenen
Preise sind freibleibend. Die Preise verstehen sich ab
Lieferort und schließen Versand- und Verpackungskosten,
Zoll und Mehrwertsteuer nicht mit ein. Wir behalten uns das
Recht vor, unsere Preise ohne zusätzlichen Gewinn
entsprechend zu erhöhen, wenn zwischen Angebots- und
Bestelltag bzw. bei vereinbarten Lieferzeiten bis zum
Zeitpunkt der vereinbarten Lieferung Materialpreiserhöhungen
oder Wechselkurserhöhungen (US$/Euro etc.)
eintreten.
Wurde nichts anderes vereinbart, so ist der Kaufpreis in der
von uns benannten Währung sofort nach Rechnungseingang
ohne Abzug zahlbar. Schecks und Wechsel
werden nur aufgrund ausdrücklicher Vereinbarungen und
nur zahlungshalber entgegengenommen. Diskontspesen
und sonstige Wechselkosten sind vom Kunden zu tragen.
Der Auftraggeber darf nur mit einer unbestrittenen oder
rechtskräftigen Gegenforderung aufrechnen.
Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist
dem Kunden nur dann gestattet, wenn es auf demselben
Vertragsverhältnis beruht und wenn die ihm zugrundeliegenden
Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig
festgestellt sind. Wir sind berechtigt, Fälligkeitszinsen in
Höhe von 5% p. a. über dem jeweiligen Diskontsatz der
Deutschen Bundesbank zu fordern.
Lieferung, Versicherung, Gefahrenübergang
Die Lieferung erfolgt auf Kosten des Auftraggebers ab
Lieferort. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die
Ware an den Transporteur übergeben worden ist.
Für die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen
Verschlechterung der Ware bei der Versendung, die vom
Auftraggeber nachgewiesen werden muss, haben wir eine
Versicherung abgeschlossen, die aber nur gilt, wenn wir
die Versendungsform bestimmen können. Diese gilt auch
bei Versendung der Ware an einen vom Auftraggeber bestimmten
Empfänger. Warenrücksendungen fest bestellter
Ware sind nur durch uns versichert, wenn die Ware sofort
nach Erhalt geprüft und bei Nichtgefallen umgehend an
uns zurückgeschickt wird und die gleiche Versendungsart
verwendet wird, die wir bei der Zusendung gewählt hatten
und der Kunde nicht selbst eine Transportversicherung
abgeschlossen hat.
Für die Einhaltung bestimmter Lieferfristen können wir keine
Gewähr übernehmen. Insbesondere ist es nicht möglich,
aus der Überschreitung einer vereinbarten Lieferfrist
Schadenersatzansprüche gegen uns zu stellen. Offene
Mängel sind innerhalb von 5 Werktagen, verborgene
Mängel bis spätestens vier Wochen nach Warenerhalt in
schriftlicher Form mitzuteilen. Für zunächst bewusst
verschwiegene Mängel wird CERATONIA nicht haften. Da
CERATONIA davon ausgeht, dass unsere Kunden eine
Wareneingangskontrolle durchführen, können jegliche
Reklamationen an der Produktqualität, die bei CERATONIA
später als vier Wochen nach Rechnungs- oder Lieferdatum
eingereicht werden, nicht berücksichtigt werden.
Beschädigungen an der Verpackung sind auf der
Empfangsquittung zu vermerken und beim Transportunternehmen
zu reklamieren.
Teillieferungen behalten wir uns vor, außer es werden
vorher gegenteilige Abmachungen getroffen. Wir
behalten uns das Recht vor, vom Vertrag ganz oder
teilweise zurückzutreten, wenn wir selbst von unserem
Vorlieferanten nicht ordnungsgemäß oder rechtzeitig
beliefert werden.
Auswahl- und Ansichtssendungen
Von uns an den Auftraggeber gesandte Auswahl- oder
Ansichtssendungen sind ausschließlich an seine Person
oder seinen gesetzlichen Vertreter gebunden und dürfen
von ihm keiner anderen Firma oder Person vorgeführt
werden, es sei denn, es handelt sich um den potentiellen
Käufer des Auftraggebers. Werden solche Sendungen
nicht binnen 14 Tagen (Datum des Poststempels) nach
Ausstellungsdatum unseres Lieferscheins an uns zurückgesandt,
betrachten wir die Sendung als vom
Auftraggeber gekauft und stellen sie ihm in Rechnung. Die
Auswahlware ist durch uns versichert solange die
Auswahlfrist läuft, anschließend geht alle Gefahr, auch die
des unverschuldeten Untergangs und Abhandenkommens,
auf den Empfänger über. Werden Auswahl- oder Ansichtssendungen
vom Auftraggeber vor Ablauf der Frist als
Ausstellungsstücke eingesetzt, ins Reiselager aufgenommen,
Dritten zum Kauf, in Auswahl oder Kommission
weitergegeben, schon be- oder verarbeitet oder außer
der zur Begutachtung der Ware erforderlichen Zeiten nicht
im Safe aufbewahrt, trägt der Auftraggeber ab diesem
Zeitpunkt alle Gefahr, auch die des unverschuldeten
Untergangs.
Der Kunde ist in diesem Falle verpflichtet, für
ausreichenden Versicherungsschutz der Ware zu sorgen
und tritt im Schadensfall entsprechende Ansprüche
gegenüber seiner Versicherung hiermit sicherungshalber
an uns ab.
Wir nehmen die Abtretung an. Wir empfehlen dem
Auftraggeber jedoch, generell für ausreichenden Versicherungsschutz
der an ihn abgesandten Ware zu sorgen,
um im Fall nicht gewalteter Sorgfaltspflicht im Umgang mit
der Ware evtl. Regressansprüchen unserer Versicherung an
ihn vorzubeugen. Auswahlsendungen sind nur über uns
versichert, wenn der Auftraggeber die Ware innerhalb der
Auswahlfrist an uns zurückschickt und hierbei die gleiche
Versendungsart einhält, die wir für die Zusendung gewählt
hatten und der Auftraggeber nicht selbst eine
Transportversicherung abgeschlossen hat. Falls von uns
gewünscht, hat der Auftraggeber die Auswahl- oder
Ansichtssendungen auch vor Ablauf des Zeitraums von
14 Tagen sofort zu seinen Lasten an uns zurückzusenden.
Dem Auftraggeber wird keinerlei Rückbehaltungsrecht an
den Produkten gewährt.
Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung
sämtlicher aus unserer Geschäftsverbindung herrührender
auch künftiger Forderungen einschließlich aller Nebenforderungen
und bis zur Einlösung von Schecks und
Wechseln unser Eigentum. Dies gilt auch dann, wenn der
Kaufpreis für bestimmte von uns erbrachte Warenlieferungen
beglichen ist. Bei laufender Rechnung gilt unser
nach vorstehender Bestimmung ausbedungenes Vorbehaltseigentum
als Sicherung unserer Saldoforderung. Wenn
wir im Interesse des Kunden als Aussteller eines Umkehrbzw.
Akzeptantenwechsels eine wechselmäßige Haftung
eingehen, erlöschen unsere Rechte aus Eigentumsvorbehalten
erst, wenn der Kunde den Wechsel voll
eingelöst oder von unserer wechselmäßigen Haftung völlig
freigestellt hat. Der Kunde darf unsere Vorbehaltsware nur
im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr verkaufen.
Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware
ist nicht zulässig. Wenn der Kunde noch nicht
bezahlte Eigentumsvorbehaltsware an Dritte veräußert,
muss er seinerseits bei Kreditgeschäften einen Eigentumsvorbehalt
mit dem Abnehmer vereinbaren. Soweit ein
Weiterverkauf unserer Vorbehaltsware nicht gegen bar
erfolgen sollte, tritt der Kunde bereits jetzt seinen Kaufpreisanspruch
gegenüber dem Erwerber in Höhe unseres
Rechnungspreises einschließlich Mehrwertsteuer
sicherungshalber an uns ab.
Wir nehmen die Abtretung an. Der Kunde ist widerruflich
ermächtigt, die an uns abgetretene Forderung so lange
treuhändisch für uns einzuziehen, als er seinen Zahlungsverpflichtungen
uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommt.
Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt,
die Abtretung offenzulegen und vom Dritten Zahlung an
uns zu verlangen.
Dies gilt auch bei Zahlungseinstellung sowie Beantragung
oder Eröffnung eines Insolvenzverfahrens (Konkurs oder
Vergleich). Der Kunde hat uns dann auf Verlangen alle zur
Geltendmachung der Forderung erforderlichen Unterlagen
und Auskünfte zukommen zu lassen. Nimmt der Kunde
seine Forderung aus Weiterveräußerung unserer Ware in
ein mit seinen Abnehmer bestehendes echtes sog.
uneigentliches Kontokorrentverhältnisses auf, so tritt er
hiermit seine Ansprüche auf den zu unseren Gunsten
festgestellten und anerkannten Saldo sowie auf einen bei
Beendigung des Kontokorrentverhältnisses etwa
bestehenden Überschuss (kausaler Schuldsaldo) im Voraus
in Höhe des ihm von uns berechneten Preises unserer
weiterveräußerten Ware sicherungshalber an uns ab.
Der Kunde darf unsere Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen
Geschäftsverkehr be- oder verarbeiten. Be- oder
Verarbeitung erfolgt für uns als Hersteller im Sinne des § 950
BGB, ohne uns zu verpflichten.
An einer durch Bearbeitung entstehenden neuen Sache
erwerben wir ohne weiteres das Eigentum, bei
Verarbeitung mit anderer uns nicht gehörender Ware
erlangen wir das Miteigentum an der neuen Sache im
Verhältnis des Wertes unserer Vorbehaltsware zum Wert der
mitverarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung.
Unser Eigentum bzw. unser Miteigentum wird von unserem
Kunden mit verkehrsüblicher Sorgfalt kostenlos für uns
verwahrt.
Falls unsere Vorbehaltsware nach Be- oder Verarbeitung
auf Kredit weiterveräußert werden sollte, tritt der Kunde
seine Verkaufs- oder Vergütungsansprüche an uns ab.
Im Übrigen gelten Abtretung und Einziehung beim Verkauf
unserer Ware in unbe- oder unverarbeitetem Zustand
(siehe oben). Der Kunde ist verpflichtet, die
Vorbehaltsware auf seine Kosten zu unseren Gunsten
ausreichend gegen Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub,
räuberische Erpressung, Feuer und Wasserschäden zu
versichern. Der Kunde tritt alle sich hieraus ergebenden
Versicherungsansprüche hinsichtlich der Vorbehaltsware
schon jetzt sicherungshalber an uns ab.
Wir nehmen die Abtretung an. Zugriffen Dritter (z. B.
Pfändungen oder Beschlagnahmungen) auf die unter
Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware oder auf die an uns
abgetretenen Forderungen, hat der Kunde unverzüglich
unter Hinweis auf unsere Rechte zu widersprechen.
Ferner hat er uns sofort von diesen Zugriffen schriftlich unter
Überlassung der für eine Intervention erforderlichen
Unterlagen (z. B. Abschrift des Pfändungsprotokolls) zu
unterrichten. Der Kunde verpflichtet sich dazu, unsere
Ware bis zum Weiterverkauf als aus unseren Lieferungen
stammend zu kennzeichnen.
Bei Zahlungsverzug und sonstigen vertragswidrigem
Verhalten des Kunden sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware
auf Kosten des Kunden in Besitz zu nehmen oder
Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunden gegen
Dritte zu verlangen. Die Geltendmachung von Eigentumsvorbehaltsrechten,
sowie die Zurücknahme unserer
Ware durch uns, gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag.
Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden
Bestimmungen zustehenden Sicherheiten insoweit nach
unserer Wahl freizugeben, als ihr realisierbarer Wert die zu
sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.
Rechte bei der Vermögensverschlechterung /
Gutschriftserteilung
Bei nach Vertragsabschluss, z. B. durch Wechselproteste,
Zwangsvollstreckungsmaßnahmen oder sonstige
ungünstige Auskünfte, erkennbarer wesentlicher Vermögensverschlechterung
beim Kunden sind wir unbeschadet
aller sonstiger Rechte befugt, Forderungen für alle von uns
erbrachten Lieferungen und Leistungen, auch wenn diese
normalerweise noch nicht fällig sind und einschließlich
solcher, für die Schecks oder Wechsel hingegeben
wurden, mit sofortiger Wirkung fällig zu stellen.
Das Recht der Vorfälligkeitsstellung steht uns auch dann zu,
wenn der Kunde mit mindestens 25% seiner Gesamtverbindlichkeit
(einredefreie Hauptforderung) länger als 45
Tage in Zahlungsverzug geraten ist.
Bei Warenrücknahme wegen Zahlungsschwierigkeiten
oder Insolvenz des Kunden erfolgt Gutschrift. Hierbei
behalten wir uns Abschläge, entsprechend dem Zustand
der Ware (z. B. wegen Be- oder Verarbeitung, notwendigen
Auffrischungs- oder Umschleifarbeiten oder erforderlicher
Neuerstellung von Zertifikaten oder einer
sonstigen zwischen Lieferung und Rücknahme eingetretenen
Wertminderung infolge allgemeiner Preisminderung
oder Minderung des US$-Wechselkurses, wobei
der Kurs des Tages maßgeblich ist, an dem die Ware
wieder in unserem Besitz gelangt und in einem von uns
wiederverwertbaren Zustand ist), vor.
Rat, Auskunft, zugesicherte Eigenschaften
Wir stehen dem Käufer nach bestem Wissen zur Erteilung
von Auskunft und Rat über die Verwendung unserer
Produkte zur Verfügung. Wir haften hierfür jedoch nur
dann, wenn hierfür ein besonderes Entgelt vereinbart
wurde. Bestimmte Eigenschaften gelten grundsätzlich nur
dann als von uns zugesichert, wenn wir die Zusicherung
ausdrücklich schriftlich bestätigt haben.
Erfüllungsort, Gerichtsstand, Innergemeinschaftlicher
Erwerb und Teilnichtigkeit
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist für beide Teile
ausschließlich unser Geschäftssitz. Gerichtsstand ist für alle
sich aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen
und über seine Wirksamkeit ergebenden Rechtstreitigkeiten,
auch für Scheck- und Wechselklagen, bei
vollkaufmännischen Kunden für beide Teile unser
Geschäftssitz oder nach Wahl auch der Sitz des Kunden.
Die Wahlgerichtsstandvereinbarung gilt auch gegenüber
kaufmännischen Kunden mit Sitz im Ausland. Abnehmer
aus nicht EU-Mitgliedsstaaten sind uns bei innergemeinschaftlichem
Erwerb ab dem 1.1.1993 zum Ersatz des
Schadens verpflichtet, der uns möglicherweise aufgrund
von Steuervergehen des Kunden selbst, aufgrund falscher
oder unterlassener Auskünfte des Kunden über seine bei
der Besteuerung maßgeblichen Verhältnisse (z. B.
hinsichtlich der „Erwerbsschwelle“ oder bei falscher
Angabe der Identifikationsnummer) entsteht. Das Vertragsverhältnis
unterliegt unter Ausschluss des UN-Kaufrechtsübereinkommen
für beide ausschließlich dem
deutschen Recht.
Sollten einzelne Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen
unwirksam sein, wird hiervon die Wirksamkeit
aller sonstiger Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht
berührt.
Urheberrecht
An Abbildungen, Zeichnungen, Mustern, Angeboten,
Preislisten oder anderen Unterlagen behalten wir uns das
Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen ohne unsere
Genehmigung Dritten nicht zugänglich gemacht werden
und sind auf Anforderung sofort zurückzugeben

